Orientierung
Gesetzlich oder privat?
Sieben Fragen zu Ihrer Situation. Danach sehen Sie, welche Punkte bei Ihnen genauer anzusehen sind – und was für eine belastbare Entscheidung noch fehlt.
Was die Orientierung leistet
Sie ordnet Ihre Angaben nach Themen und zeigt, welche Punkte zuerst dran sind und warum. Sie macht sichtbar, was noch offen ist.
Was sie nicht leistet
Kein Beitrags- oder Tarifvergleich, keine Empfehlung für ein System, kein Eignungsurteil, keine Gesundheitsprüfung, keine Aussage über künftige Beiträge.
Worauf es bei der Frage ankommt
- Gesetzlicher Zugang
- Bei Angestellten hängt der Zugang an der Versicherungspflichtgrenze, bei Selbstständigen und Beamten nicht. Wer die Grenze überschreitet, wechselt deshalb nicht sofort: Die Versicherungspflicht kann grundsätzlich erst zum Jahresende entfallen, und das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt muss auch die für das folgende Kalenderjahr geltende Grenze überschreiten (§ 6 Abs. 4 SGB V).
- Familie
- Die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist einer der größten strukturellen Unterschiede. Wer Angehörige ohne eigenes Einkommen hat, sollte das kennen, bevor er entscheidet.
- Leistungsrahmen
- Der Unterschied zeigt sich an Leistungen, nicht am Beitrag. Deshalb lohnt es, vorher zu klären, was einem tatsächlich wichtig ist.
- Gesundheitsprüfung
- Eine private Krankenversicherung kann eine Gesundheitsprüfung erfordern. Ihr Ergebnis steht am Anfang nicht fest und wird hier nicht geprüft.
- Langfristige Perspektive und Ruhestand
- Die Entscheidung ist auf Jahrzehnte angelegt und praktisch schwer zurückzunehmen. Im Ruhestand unterscheidet sich die Beitragssystematik grundlegend – das gehört in die Überlegung, nicht erst kurz davor.
Methodik und Quellen
Die Orientierung ordnet ausschließlich Ihre eigenen Angaben ein. Sie prüft keine Verträge, berechnet keine Beiträge und trifft keine Aussage darüber, ob ein Wechsel rechtlich möglich oder persönlich sinnvoll ist. Der gesetzliche Rahmen wird genannt, damit die Fragen beantwortbar sind – die Einordnung im Einzelfall gehört ins Gespräch.
Quellen: § 6 SGB V · Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 · Stand 09.09.2026
Häufige Fragen
Sagt mir das Werkzeug, ob GKV oder PKV besser ist?
Wann kommt für Angestellte ein Wechsel überhaupt in Betracht?
Gilt das auch für Selbstständige und Beamte?
Was ist die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Warum wird nicht nach meiner Gesundheit gefragt?
Warum wird kein Beitrag berechnet?
Werden meine Antworten gespeichert?
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