Handwerk

Im Handwerk liegen vier Dinge anders

Die allgemeinen Gewerbethemen gelten auch für Sie. Aber es gibt vier Punkte, an denen Handwerksbetriebe regelmäßig feststellen, dass ihr Vertrag etwas anderes meint als ihr Arbeitsalltag. Die stehen hier zuerst.

Besonderheiten im Handwerk

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    Schäden an der Sache, an der Sie gerade arbeiten

    Fällt beim Fliesen der Hammer in die Badewanne, ist das ein Sachschaden wie jeder andere. Wird beim Anschluss der Heizung genau diese Heizung beschädigt, ist es etwas anderes: Haftpflichtverträge behandeln Schäden an der bearbeiteten Sache getrennt vom übrigen Schutz. Genau hier gehen Vertrag und Werkstattalltag am häufigsten auseinander — und genau hier lohnt der Blick in die eigene Police am meisten.

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    Das Bauwerk selbst — nicht nur der Schaden an anderen

    Auf einer Baustelle entsteht über Wochen ein Werk, das noch niemandem endgültig gehört. Wenn Starkregen die frische Estrichfläche ruiniert oder über Nacht eingebautes Material verschwindet, betrifft das nicht die Haftung gegenüber Dritten, sondern das unfertige Bauwerk. Dafür gibt es einen eigenen Weg, und es ist eine Frage der Vereinbarung, ob Sie ihn brauchen oder die Bauherrenseite ihn hält.

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    Technik, die jeden Tag unterwegs ist

    Die teure Maschine steht abends nicht in der Werkstatt, sondern im Transporter oder auf der Baustelle. Für Geräte außerhalb der Betriebsstätte gelten andere Regeln als für Technik, die fest steht — und Bedienfehler, Kurzschluss und innere Defekte sind ohnehin keine Gefahren, die eine allgemeine Sachversicherung abdeckt.

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    Fremde Schlüssel

    Wer Zugang zu Gebäuden hat, hat oft auch Schlüssel — manchmal den zur ganzen Schließanlage. Geht einer verloren, ist nicht der Schlüssel das Problem, sondern der Austausch der Anlage. Auch das wird in Haftpflichtverträgen als eigener Punkt geführt und ist nicht selbstverständlich enthalten.

Der Check für Ihr Gewerk

Neun kurze Fragen, zugeschnitten auf Handwerksbetriebe. Danach sehen Sie, welche Themen bei Ihnen eine Rolle spielen und welche nicht. Ohne Umsatzangabe, ohne Kontaktdaten, ohne Beitrag.

Diese Einschätzung beruht auf Ihren Angaben, nicht auf einer Prüfung Ihrer Verträge.

Schritt 1 von 5

Ihr Betrieb

Zwei Fragen zum Einstieg. Danach geht es um das, was im Handwerk anders liegt als im übrigen Gewerbe.

In welchem Gewerk arbeiten Sie?
Wie viele Menschen arbeiten im Betrieb?

Sie selbst mitgezählt. Eine grobe Einordnung genügt.

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Kontaktdaten abgefragt, keine Umsätze erhoben und nichts gespeichert.

Häufige Fragen

Brauche ich als Ein-Personen-Betrieb überhaupt etwas?
Die Haftung hängt nicht an der Betriebsgröße. Wer allein arbeitet, haftet allein — und zwar mit dem Betriebs- und dem Privatvermögen, soweit keine Kapitalgesellschaft dazwischen steht. Was sich mit der Größe ändert, ist der Umfang, nicht die Frage.
Reicht meine private Haftpflicht nicht?
Nein. Private Haftpflichtverträge schließen Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit regelmäßig aus. Beides nebeneinander ist der Normalfall, nicht doppelt gemoppelt.
Vergleichen Sie für mich den Markt?
Nein. Ich bin gebundener Versicherungsvertreter und arbeite für eine Gesellschaft. Ich sehe mir Ihre Situation an und sage Ihnen, was daraus folgt — auch dann, wenn das heißt, dass Ihr bestehender Vertrag passt.
Nennen Sie im Check einen Beitrag?
Nein. Ein Beitrag hängt an Gewerk, Umsatz, Tätigkeiten, Vorschäden und Vereinbarungen im Einzelfall. Eine Zahl aus einem Formular wäre geraten. Der Check sagt, welche Themen zu Ihnen gehören; alles Weitere gehört ins Gespräch.
Was ist mit Rabatten?
Nachlässe hängen am konkreten Tarif, an der Betriebsart und am Zeitraum. Solange mir dazu keine Unterlage mit klarem Geltungsbereich vorliegt, nenne ich hier keine Prozentzahl. Was für Ihren Betrieb tatsächlich möglich ist, sage ich Ihnen im Angebot.

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