Pflege
Was würde ein Pflegefall mit Ihrem Vermögen machen?
Jahrzehntelang gearbeitet, Rücklagen aufgebaut, vielleicht das Haus abbezahlt. Und dann entstehen im Pflegefall jeden Monat Kosten, die die Pflegekasse nicht trägt — über Jahre. Die Frage ist nicht, ob das teuer ist. Die Frage ist, wie lange Ihre Rücklagen das tragen würden.
Die Zahl, um die es geht
Im ersten Aufenthaltsjahr zahlen Menschen in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche — nach der Leistung der Pflegekasse und nach dem Leistungszuschlag.
| Aufenthaltsdauer | Leistungszuschlag | Eigenbeteiligung |
|---|---|---|
| im ersten Aufenthaltsjahr | 15 % | 3.364 € |
| ab 12 Monaten | 30 % | 3.051 € |
| ab 24 Monaten | 50 % | 2.633 € |
| ab 36 Monaten | 75 % | 2.111 € |
Der Betrag besteht aus drei Teilen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die pflegerische Versorgung, den Investitionskosten der Einrichtung (521 €) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.068 €). Nur der erste Teil sinkt mit der Aufenthaltsdauer — die beiden anderen bleiben, und deshalb endet die Staffel nicht bei null. Ohne jeden Zuschuss läge der rechnerische Ausgangswert bei 3.677 €.
Quelle: vdek – Verband der Ersatzkassen e. V., Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer, Bund. Stand 1.7.2026, abgerufen am 27.9.2026. Bundesdurchschnitt nach Pflegekassenleistung und nach Leistungszuschlag. Kein Wert für eine bestimmte Einrichtung; die Kosten einzelner Heime weichen erheblich ab.
Wie lange würden Ihre Rücklagen reichen?
Tragen Sie ein, was bei Ihnen weiterliefe und was Sie zurückgelegt haben. Der Rechner macht daraus eine einfache Rechnung — Monat, Jahr, Zeitraum. Keine Verzinsung, keine Kostensteigerung, keine versteckte Annahme.
Vorbelegt mit 3.364 € — dem bundesweiten Durchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr (vdek, Stand 1. Juli 2026). Ihre Einrichtung kann deutlich darüber oder darunter liegen.
Rente, Miete, sonstige laufende Einkünfte.
Falls etwas besteht. Sonst 0 lassen.
Optional. Nur, was Sie tatsächlich einsetzen könnten.
Wie lange die Situation anhalten könnte, weiß niemand vorher. Der Zeitraum ist eine Annahme, keine Erwartung.
1 bis 25 Jahre.
Monatlich ungedeckt
1.764 €
Modellrechnung mit gleichbleibenden Beträgen. Nicht eingerechnet sind Kostensteigerungen, Zinsen, Steuern und jede Veränderung Ihrer Einkünfte. Die tatsächlichen Kosten einer Einrichtung können erheblich abweichen.
Bei 80.000 € frei verfügbarem Vermögen wäre diese modellierte Lücke rechnerisch aufgebraucht nach
3 Jahre und 9 Monate
Diese Rechnung sagt nichts darüber, ob und in welchem Umfang Vermögen oder eine Immobilie im Pflegefall herangezogen würden. Das richtet sich nach dem Sozialrecht und dem Einzelfall und gehört in eine Beratung, die dafür zuständig ist.
Was die Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege zahlt
Feste Monatsbeträge je Pflegegrad. Sie sind bereits in den Zahlen oben berücksichtigt — die Eigenbeteiligung ist das, was danach übrig bleibt.
- Pflegegrad 2805 € / Monat
- Pflegegrad 31.319 € / Monat
- Pflegegrad 41.855 € / Monat
- Pflegegrad 52.096 € / Monat
Werte für 2026. Dazu kommt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, bemessen am Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil): 15 % ab dem ersten Monat, 30 % nach 12 Monaten, 50 % nach 24 Monaten, 75 % nach 36 Monaten. Quelle: § 43c SGB XI sowie BMG-Übersicht Leistungsbeträge 2026.
Für Pflegegrad 1 gibt es bei vollstationärer Pflege keinen Leistungsbetrag dieser Art; dort greifen andere Leistungen.
Vier Zahnräder — und jedes greift woanders
Kein Baustein ersetzt einen anderen. Sie greifen an verschiedenen Stellen, und an manchen greifen zwei gleichzeitig. Wer das einmal sortiert hat, entscheidet leichter.
Unfall
Was, wenn ein Unfall dauerhaft etwas verändert?
- Greift
- Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung, die Folge eines Unfalls ist. Die Leistung ist in der Regel ein einmaliger Kapitalbetrag, dessen Höhe sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad richtet.
- Greift nicht
- Bei Beeinträchtigungen, die aus einer Krankheit entstehen. Das ist die häufigere Ursache — und genau deshalb ist dieser Baustein kein Ersatz für die beiden nächsten.
- Überschneidung
- Ein Unfall kann gleichzeitig Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit auslösen. Dann können mehrere Bausteine nebeneinander leisten; sie schließen sich nicht aus.
Arbeitskraft
Was, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
- Greift
- Wenn die Arbeitskraft dauerhaft ausfällt — unabhängig davon, ob die Ursache ein Unfall oder eine Krankheit ist. Die Leistung ist typischerweise eine monatliche Rente, die das fehlende Einkommen ersetzen soll.
- Greift nicht
- Für die einmaligen Kosten, die unmittelbar nach einem Ereignis entstehen — ein Umbau oder ein anderes Fahrzeug werden nicht aus einer Monatsrente bezahlt.
- Überschneidung
- Wer berufsunfähig ist, ist nicht automatisch pflegebedürftig — und umgekehrt. Die Maßstäbe sind verschieden.
Einkommen bei Krankheit
Was, wenn ich mehrere Monate ausfalle — aber wieder gesund werde?
- Greift
- In der Zeit zwischen der Entgeltfortzahlung und der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Es geht um Monate, nicht um Jahrzehnte.
- Greift nicht
- Bei einem dauerhaften Ausfall. Dort endet dieser Baustein und die Frage wird eine andere.
- Überschneidung
- Dieser Baustein und die Arbeitskraft-Absicherung grenzen zeitlich aneinander. Die Lücke liegt meistens genau an der Naht.
Pflege
darum geht es hierWas, wenn ich im Alltag dauerhaft Hilfe brauche?
- Greift
- Wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt ist. Es geht um die laufenden Kosten, die die Pflegekasse nicht trägt — und die über Jahre anfallen können.
- Greift nicht
- Für den Einkommensausfall im Erwerbsalter. Pflegebedürftigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwei verschiedene Feststellungen mit zwei verschiedenen Maßstäben.
- Überschneidung
- Im Alter läuft die Arbeitskraft-Absicherung meist längst aus. Dann steht dieser Baustein allein.
Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass jede und jeder alle vier braucht. Was in welcher Reihenfolge sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Familie, Vermögen und Lebensphase ab — und genau das ist der Inhalt eines Gesprächs, nicht einer Webseite.
Häufige Fragen
Warum sinkt der Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer?
Gelten diese Zahlen auch für mein Heim?
Muss ich im Pflegefall mein Haus verkaufen?
Rechnet der Rechner mit steigenden Kosten?
Was zahlt die Pflegeversicherung denn überhaupt?
Werden meine Eingaben gespeichert?
Ihr nächster Schritt
Sie haben die Rechnung gesehen. Ob und in welcher Höhe eine Absicherung zu Ihnen passt, hängt an Ihrer Situation — darüber sprechen wir am besten persönlich.
WhatsApp ist ein Kontaktweg, kein Beratungskanal: Der vorbereitete Text nennt nur das Thema, und persönliche Angaben besprechen wir nicht im Chat. Beim Öffnen des Links verarbeitet WhatsApp Ihre Nachricht und Ihre Rufnummer nach den eigenen Bedingungen des Dienstes.
Sie haben bereits eine Pflegeabsicherung und wissen nicht genau, was sie leistet? Schicken Sie mir die Unterlagen.