Gewerbe
Erst klären, was den Betrieb treffen kann. Dann absichern.
In einem Betrieb liegen zwei verschiedene Dinge nebeneinander: Risiken, über die Sie entscheiden, und Pflichten, die aus dem Gesetz folgen. Beide können teuer werden. Nur das zweite lässt sich nicht aufschieben.
Drei Felder zum Launch
Diese Website behandelt zunächst die Themen, zu denen belastbar etwas gesagt werden kann. Alles Weitere gehört ins Gespräch statt auf eine Übersichtsseite.
Betriebliche Haftung
Wofür haftet Ihr Betrieb gegenüber Dritten?
Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit bei anderen entstehen, treffen den Betrieb wirtschaftlich unmittelbar. Die Betriebshaftpflicht ist dafür das Kernthema. Welche weiteren Risiken bei Ihnen tatsächlich vorhanden sind, hängt von Tätigkeit, Größe und Struktur ab.
Arbeitgeberverantwortung
Welche Pflichten entstehen aus Ihrer Rolle als Arbeitgeber?
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Wer davon Gebrauch macht, löst beim Arbeitgeber dauerhafte Pflichten aus — von der Durchführung über den Zuschuss bis zur Dokumentation.
Laufende Verpflichtungen aus Zusagen
Wissen Sie, welche Prüfpflichten aus bestehenden Zusagen entstehen können?
Eine erteilte Versorgungszusage endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Aus laufenden Betriebsrenten kann eine regelmäßige Prüfpflicht folgen — § 16 BetrAVG. Ob sie Ihren Bestand betrifft, hängt von der Zusage ab.
Betriebliche Risiken und Haftung
Wer im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit einem anderen schadet, haftet dafür. Das ist derselbe Grundsatz wie im privaten Bereich — mit dem Unterschied, dass im Betrieb mehr Menschen handeln, mehr Werte im Spiel sind und mehr Verträge dahinterstehen.
Das Kernthema ist die Betriebshaftpflicht. Sie adressiert Schäden, die Dritten aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Was im konkreten Vertrag als Leistungsfall gilt, steht in den Bedingungen und nicht im Namen der Versicherung.
Welche weiteren Risiken hinzukommen, hängt von Ihrer Tätigkeit ab: Sachwerte, Betriebsunterbrechung, digitale Risiken, Gebäude. Diese Themen behandeln wir im Gespräch — auf dieser Website sind sie noch nicht ausgearbeitet, und was nicht ausgearbeitet ist, wird hier auch nicht als Leistung dargestellt.
Arbeitgeberverantwortung und bAV
Beschäftigte können verlangen, dass Teile ihres künftigen Entgelts für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber entscheidet nicht darüber, ob dieser Anspruch besteht — sondern darüber, wie er ihn umsetzt.
Daran hängen weitere Pflichten: ein Zuschuss, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, die Wahl und Führung eines Durchführungswegs, die Dokumentation der Zusagen und deren Verwaltung über viele Jahre.
Bestehende Zusagen und laufende Verpflichtungen
Der Teil, der in der Praxis am häufigsten aus dem Blick gerät: Zusagen, die vor Jahren erteilt wurden und heute laufende Leistungen auslösen. Sie stehen selten im Tagesgeschäft und tauchen erst wieder auf, wenn eine Frage dazu gestellt wird.
Aus laufenden Betriebsrenten kann eine regelmäßige Prüfpflicht folgen (§ 16 BetrAVG). Ob sie besteht, hängt von der einzelnen Zusage und dem Durchführungsweg ab — pauschal lässt sich das nicht beantworten.
Wie wir vorgehen
Schritt 1
Betriebliche Situation aufnehmen
Tätigkeit, Struktur, Beschäftigte, bestehende Verträge und Zusagen. Ohne dieses Bild ist jede Aussage über Risiken allgemein.
Schritt 2
Risiken und Pflichten trennen
Manches ist eine Entscheidung, anderes eine gesetzliche Pflicht. Beides gehört auf denselben Tisch, aber nicht in dieselbe Spalte.
Schritt 3
Nach Tragweite priorisieren
Zuerst das, was den Betrieb wirtschaftlich treffen kann. Danach das, was ärgerlich, aber tragbar wäre.
Schritt 4
Bestand klären
Was ist bereits vorhanden, was läuft doppelt, was ist über die Jahre nicht nachgezogen worden? Diese Prüfung findet im Gespräch statt, nicht über ein Formular.
Betriebliche Situation klären
Für Betriebe gibt es auf dieser Website bewusst kein Selbstauskunfts-Werkzeug. Struktur, Verträge und Zusagen lassen sich nicht sinnvoll über ein Formular erfassen — und Vertrags-, Mitarbeiter- oder Personaldaten gehören ohnehin nicht in ein öffentliches Formular.
Häufige Fragen
Womit fängt eine betriebliche Betrachtung an?
Was ist Pflicht und was ist Entscheidung?
Warum steht hier keine Liste aller Gewerbesparten?
Gibt es einen Check für Betriebe?
Welche Unterlagen brauche ich für ein erstes Gespräch?
Passend dazu: bAV aus Sicht der Beschäftigten · Private Absicherung